**** Grundsicherung im Alter: Kein Umzug zur Reduzierung der Unterkunftskosten um 60
Euro ****
Das Sozialgericht Stuttgart (SG) hat die Rechte von Beziehern der Grundsicherung im
Alter gestärkt. Demnach ist einem sehr stark sehbehinderten
Leistungsempfänger der Umzug in eine günstigere Wohnung nicht zumutbar,
falls die aktuelle Kaltmiete lediglich um 60 Euro über der zulässigen
Mietobergrenze liegt. In dem Fall, der am 20.06.2011 unter dem Aktenzeichen S 7 SO
3292/09 [...]
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